FAQ: Antworten auf einige häufig gestellte Fragen

  • Fang bei den Berufsverbänden für Texterinnen und Texter in der Schweiz oder in Deutschland an. Und bitte dein Netzwerk um Empfehlungen oder frag nach der Texterin, dem Texter, falls eine Broschüre oder Website dich überzeugt hat. Schau dir die Websites deiner Favoritinnen und Favoriten an, rede mit ihnen und frag sie nach aktuellen Arbeiten oder Referenzen.

  • Leider gibt es kein Gütesiegel mehr wie früher das Berufsregister. Auch die Mitgliedschaft im Schweizer Textverband oder im deutschen Texterverband allein sagt wenig über Professionalität und Qualität aus. Red mit deinen Favoritinnen und Favoriten, schau dir ihre Internetauftritte an und bitte sie um einige aktuelle Arbeiten. Wenn du ein gutes Gefühl hast, hör auf deinen Bauch und teste die Zusammenarbeit mit einem ersten kleinen bezahlten Auftrag.

  • Gute Texter kosten weniger als schlechte Texter – oder deine Zeit wert ist. In der Schweiz liegt der Stundensatz freier Texterinnen und Texter bei 150 Franken, in Deutschland bei plus/minus 100 Euro. Dieser Stundensatz ist nur ein Faktor in der Gleichung «Anzahl Stunden x Stundensatz = Preis». Wenn ein Billigtexter 100 Franken verrechnet, aber doppelt so lange braucht, ist er teurer. Von Agenturen, die pro Wort abrechnen, solltest du die Finger lassen. Text ist keine Commodity.

    Gut zu wissen: Ich kalkuliere seit 2004 unverändert mit 150 Franken in der Stunde. In dieser Zeit sind die Konsumentenpreise in der Schweiz um 11,6 Prozent gestiegen. Inflationsbereinigt müsste ich heute 167 Franken verrechnen.

  • Mit meiner Pi-mal-Daumen-Formel kannst du die Kosten für Text grob schätzen. Ich schreibe im Durchschnitt 100 Wörter in einer Stunde und verrechne 150 Franken in der Stunde. Das ist Schweizer Durchschnitt. Auf einer A4-Seite haben plus/minus 350 Wörter Platz. Dafür brauche ich also 3,5 Stunden, das macht 525 Franken. Ohne Sitzungen, grosse Recherchen und lange Reisen.

    Vor jedem Auftrag erhältst du eine Offerte. Pauschal oder nach Aufwand. Ich rechne lieber pauschal ab, weil das für dich und für mich fairer ist:

    – Wenn ich nach Aufwand abrechne, bezahlst du meine Zeit (Input).

    – Wenn ich pauschal abrechne, bezahlst du das Ergebnis (Output).

    Ich arbeite im Home of Innovation in Winterthur, texte jede Woche für ein Startup und bin an einem Startup beteiligt. Jungunternehmerinnen und -unternehmer liegen mir am Herzen. Darum biete ich Startups 20 Prozent Rabatt an.

  • Je besser das Briefing, desto besser der Text. Darum ist die Zeit, die du in das Briefing investierst, gut angelegt. Das gehört mindestens in ein gutes Textbriefing: Ziel, Zielgruppe, Textsorte, Sprache (Deutsch oder Schweizerhochdeutsch), Ansprache (Sie oder du), Sprachstil, Tonalität, Informationen über die Firma und die Produkte oder Dienstleistungen, Nutzen für die Kundinnen und Kunden, gewünschte Handlung (CTA), Textlänge, Zeitplan und Budget. Am einfachsten geht es mit meinem Online-Textbriefing.

  • Selbstverständlich. Planst du eine Kampagne, aber dein Texter ist überlastet oder deine Texterin reist gerade in 80 Tagen um die Welt? Willst du deine Website für Google und andere Suchmaschinen optimieren, weisst aber nicht wie? Engagier mich als Störtexter für Stellvertretungen und grössere Projekte oder bei knappen Ressourcen. Ich arbeite bei dir, im Home of Innovation oder in meinem Homeoffice.

    – Tagespauschale (8 Stunden) mit 10 Prozent Rabatt: 1'080 Franken

    – Tagespauschale mit 10 Prozent Rabatt für Startups: 864 Franken

    – Wochenpauschale (40 Stunden) mit 20 Prozent Rabatt: 4'800 Franken

    – Wochenpauschale mit 20 Prozent Rabatt für Startups: 3'840 Franken

  • Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und gehört der Texterin oder dem Texter. Der Urheber oder die Urheberin kann bestimmen, wie das Werk verwendet werden darf. Ich übertrage das Nutzungsrecht an meinen Texten automatisch und ungefragt meinen Kundinnen und Kunden – inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbegrenzt. Das heisst zum Beispiel, dass du meine Texte für die Website auch für die neue Broschüre verwenden darfst, obwohl ich dir das nicht empfehle.

    «Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.»

    Artikel 10, Absatz 1, Urheberrechtsgesetz

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