Allgemeines


Zusammenarbeit
Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen, damit Sie und ich nur gute Erfahrungen miteinander machen werden.

Vertragsbedingungen
Diese AGB regeln unsere Zusammenarbeit. Sie sind eine wichtige Grundlage für den Auftrag; Abweichungen halten wir schriftlich fest.

Erster Kontakt
Unser erstes Gespräch ist wichtig, um die Ausgangslage zu klären und uns persönlich kennenzulernen. Dieses Gespräch ist selbstverständlich kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Briefing
Je besser das Briefing, desto besser der Text. Wir sollten uns deshalb genügend Zeit dafür nehmen. Welche Botschaft soll welche Zielgruppe erreichen? Und wie soll diese Zielgruppe reagieren?

Grundsätze


Leistungen
Texter und Konzepter denken mit und weiter, manchmal auch quer. Sie bekommen von mir mehr als Text:

• Texte (adaptieren, redigieren, schreiben, texten)
• Konzepte
• Beratungen (Textcoaching, zweite Meinung)

Wenn Sie wollen, stelle ich für Sie ein Team zusammen. Von der Grafikerin über den Fotografen und die Webdesignerin bis zum Anwalt für Werberecht. Diese Fachleute arbeiten auf eigene Rechnung für Sie. Wenn ich jemanden empfehle, tue ich das aus Überzeugung. Das hat weder mit Vetternwirtschaft noch Geld zu tun; mit Vermittlungsprovisionen arbeite ich grundsätzlich nicht. Ich empfehle nur Partner, die mich durch Preis, Leistung, Termintreue und Firmenphilosophie überzeugen.

Termine
Alle vereinbarten Termine sind für mich verbindlich. Wenn wir uns beide an den Terminplan halten, ist Ihr Auftrag bestimmt pünktlich fertig.

Format
Bitte sagen Sie mir, welches Format (DOC, DOCX, PDF, TXT, RTF) Sie bevorzugen. Wenn wir nichts anderes vereinbaren, erhalten Sie von mir ein Word-Dokument (DOCX).

Korrekturlesen
Meine Texte lasse ich extern Korrektur lesen. Das ist Teil meiner Qualitätskontrolle und hat sich bewährt – es garantiert Ihnen und mir, dass Sie selbst in hektischen Zeiten nur fehlerfreie Texte bekommen.

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Sie können sich jederzeit 100 Prozent darauf verlassen, dass ich meine Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst erledige. Selbstverständlich behandle ich alle Informationen streng vertraulich.

Nachbesserungsrecht
Der erste Vorschlag ist nie sakrosankt. Er definiert Leitplanken, um herauszufinden, welcher Stil zu Ihnen passt und Musik in Ihren Ohren ist. Ganz besonders, wenn wir das erste Mal zusammenarbeiten.

Autorkorrekturen
Falls Ihre Änderungswünsche den vereinbarten Rahmen sprengen oder Sie die Vorgaben ändern, werden Autorkorrekturen zum üblichen Honorar verrechnet.

Leistungen Dritter
Falls ich in die Koordination des Auftrags involviert bin, darf ich in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Leistungen von Dritten (Grafiker, Fotograf, Druckerei usw.) einkaufen.

Honorar


Grundlage
Als Präsident meines Berufsverbandes halte ich mich an die «Honoraransätze für Konzept und Text» von script. Ich verrechne 160 Franken in der Stunde plus Mehrwertsteuer. In meinem Honorar sind alle Telefon- und Portospesen sowie Reisekosten im ZVV-Gebiet enthalten. Ausserdem lasse ich jeden Text auf meine Kosten Korrektur lesen. Für Reisen ausserhalb des Zürcher Verkehrsverbundes verrechne ich die effektiven Kosten (SBB: 1. Klasse mit Halbtaxabonnement; Auto: 80 Rappen/Kilometer). Falls ich auswärts essen und/oder übernachten muss, stelle ich diese Kosten eins zu eins in Rechnung. Sämtliche Auslagen belege ich selbstverständlich lückenlos.

Offerten
Wenn Sie wollen, schätze ich den Aufwand, bevor ich mit meiner Arbeit beginne. Je nach Auftrag rechne ich nach Aufwand (in Stunden) oder pauschal ab. Das hängt von Art und Umfang des Auftrages ab. Falls ich nach Aufwand offeriere, definiere ich ein Kostendach, damit Sie sicher budgetieren können. Je genauer Sie mich informieren, desto genauer kann ich den Aufwand schätzen. Meine Kostenschätzung gilt 30 Tage lang.

Mehrwertsteuer
Auch kreative Arbeiten sind mehrwertsteuerpflichtig. Ich werde die Mehrwertsteuer nach Abschluss des Auftrages in Rechnung stellen. Meine Mehrwertsteuer-Nummer: CHE-105.593.921 MWST (alt: 492'897).

Mehraufwand
Manchmal ändern sich Vorgaben mitten im Auftrag. Konzeptionelle Änderungen bedeuten oft mehr Aufwand. Ich informiere Sie, sobald absehbar ist, dass mein offerierter Aufwand überschritten werden könnte – und wir besprechen, wie wir vorgehen.

Reduktion oder Annullation
Wenn Sie einen Auftrag nachträglich reduzieren oder annullieren, verrechne ich nur die geleistete Arbeit.

Zahlungskonditionen
Sobald der Auftrag abgeschlossen ist, stelle ich meine Arbeit in Rechnung. Ich freue mich auf Ihre Zahlung innerhalb von 30 Tagen. Für grössere Aufträge stelle ich allenfalls Akonto-Rechnungen. Sie erhalten dann eine detaillierte Schlussabrechnung für das ganze Projekt.

Geld-zurück-Garantie


Wenn Sie mit meiner Arbeit nicht zufrieden sind und mir nachvollziehbar erklären können, warum, müssen Sie die Rechnung nicht oder nur teilweise begleichen. Falls Sie das Geld schon überwiesen haben, vergüte ich das Honorar innerhalb von zehn Tagen zurück (Ausnahme: Fremdkosten). Mit der Rückerstattung gehen alle Nutzungs- und Verwendungsrechte wieder an mich zurück.

Mehr über die Geld-zurück-Garantie erfahren Sie hier.

Rechtliches


Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an Konzepten, Texten und Slogans verbleibt bei mir. Deshalb sollte ich im Prinzip alle Änderungen ausführen – auch, damit die Tonalität der Botschaft erhalten bleibt.

Nutzung und Verwendung
Alle Nutzungs- und Verwendungsrechte gehen an Sie über, sobald Sie meine Rechnung bezahlt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie die Nutzungsrechte für sämtliche Unterlagen, die Sie mir zur Verfügung stellen, besitzen oder eingeholt haben.

Verantwortung und Haftung
Mit Ihrem O.K. liegt die Verantwortung für den gesamten Text – insbesondere für Zahlen oder Daten wie Preise und Telefonnummern sowie die korrekte Schreibweise von Namen – bei Ihnen. Für Fehler, die Dritte machen oder verursachen, lehne ich jede Haftung ab.

Anwendbares Recht
Unser Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Soweit diese AGB nichts anderes definieren, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts für einfache Aufträge (Art. 394 ff.).

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Domizil der Schreibwerkstatt GmbH, also Winterthur.

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